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Fall 6: Fehlverhalten des Arztes nach der Geburt

Fall: In einer Kinderklinik trug der Patient infolge einer massiven Hirnblutung körperlich und geistig schwerste Behinderungen durch eine fehlerhafte postnatale Betreuung der Ärzte davon. Die Ärzte hatten es schuldhaft unterlassen in den ersten vier Lebenstagen eine Ultraschalluntersuchung vorzunehmen.

Konsequenz: Dem Kind wurde ein Gesamtschmerzensgeld in Höhe von 350.000,- € zugesprochen. (Oberlandesgericht Braunschweig)



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