Fall 5: Nicht rechtzeitige Diagnose
Fall: Der Arzt behandelte eine Hirnhautentzündung eines 1-jährigen Jungen nicht rechtzeitig, obwohl in jedem Lehrbuch für Kinderheilkunde nachzulesen ist, wie das Kind hätte behandelt werden müssen. Aufgrund dessen leidet der Junge nun unter schweren Gehirnschäden.
Konsequenz: Da das Verhalten des Arztes grob fehlerhaft war, musste der Arzt € 100.000,- Schmerzensgeld sowie Schadensersatz für alle zukünftigen Schäden zahlen (bspw. Kosten für eine notwendig werdende Therapie). (Urteil des OLG Hamm)
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