Fall 4: Rückenmarkkrebs nicht erkannt
Fall: Ärzte einer Universitätsklinik hatten bei einem 15-jährigen Mädchen einen bösartigen Rückenmark-Krebs nicht erkannt. Der Tumor führte zu einer Lähmung. Aufgrund dieser ist das Mädchen in seiner Lebensqualität erheblich eingeschränkt (bspw. kann es nicht mehr problemlos laufen). Danach erfolgten jahrelange Prozesse, in denen die Patientin "hingehalten" wurde.
Konsequenz: Der Patientin wurden € 75.000,- Schmerzensgeld sowie eine monatliche Rente in Höhe von € 250,- zugesprochen. Der Patientin wurde mehr zugesprochen als sie gefordert hatte, da sich die behandelnden Ärzte nicht nur einen groben Behandlungsfehler hatten zuschulden kommen lassen, sondern auch noch einen jahrelangen Rechtsstreit begonnen hatten. (Urteil des OLG Schleswig)
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