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Fall 7: Verspätete Behandlung

Fall: Trotz eines deutlich vergrößerten Kopfumfanges hatte ein Arzt bei einem Jungen keine weiteren Untersuchungen veranlasst. In der Folgezeit stellte sich heraus, dass der Junge an einem Wasserkopf litt. Es waren jedoch bereits dauerhafte Hirnschäden eingetreten. Wäre der Junge früher behandelt worden, hätte er eine große Chance auf ein weitgehend normales Leben gehabt.

Konsequenz: Dem Kind wurden € 80.000,- Schmerzensgeld sowie der Ersatz aller zukünftig entstehenden Schäden zugesprochen. (Urteil des OLG Oldenburg)



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