advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de

Fall 8: Mängel der Therapie

Fall: Eine Patientin unterzog sich nach einer Operation wegen Brustkrebses einer Strahlentherapie. Die Behandlung ließ die Rippenknochen der Patientin porös werden, so dass sechs Rippen brachen; ferner kam es zu einer schweren Hautentzündung. Dies führte die Patientin auf die mangelnde Unterstützung der Strahlentherapie durch moderne Computertechnik zurück.

Konsequenz: Die Klage der Patientin wurde abgewiesen. Auch wenn der Patient nicht die bestmögliche Therapie genießt, hat er bei auftretenden Schäden nicht automatisch einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Der Einsatz der in diesem Fall geforderten Computertechnik ist kein Standard bei der Bestrahlungsplanung. Ferner sind Rippenbrüche bekannte Komplikationen bei der Strahlentherapie.



Seitenanfang