Fall 3: Falsche Brust bestrahlt
Fall: Eine Patientin, die an der linken Brust operiert worden war, unterzog sich danach in einem Krankenhaus einer Strahlentherapie. Statt der linken Brust wurde jedoch die rechte bestrahlt, was die Patientin aufgrund der Komplexität der medizinischen Geräte nicht ohne weiteres erkannt hatte und hätte erkennen können.
Konsequenz: Die Patientin erhielt € 20.000,- Schmerzensgeld (sowie 6% Zinsen auf die bisherige Schmerzensgeldsumme, die in erster Instanz eingeklagt worden waren). (Urteil des OLG Hamm)
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