Fall 1: Behinderung eines Kindes während der Schwangerschaft nicht erkannt
Fall: Der Arzt erkennt während der Schwangerschaft nicht, dass das Kind behindert ist und aufgrund dessen wird keine Abtreibung vorgenommen.
Konsequenz: Der Schadensersatzanspruch der Eltern eines schwerstbehinderten Neugeborenen gegen den behandelnden Arzt ist auf die Höhe des zukünftigen Unterhaltsbedarfs des Kindes beschränkt. Den Verdienstausfall der Eltern, der durch die Betreuung des Kindes entsteht, hat der Arzt nicht zu ersetzen. (BGH-Urteil)
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