Fall 2: Zu späte Diagnose
Fall: Bei einer Patientin wurde ein Bauchdeckenabzess zwei Tage zu spät diagnostiziert und die Entscheidung zu einer Operation ein bis zwei Tage zu spät getroffen.
Konsequenz: Diese verlängerte Leidenszeit wurde den behandelnden Ärzten zum Vorwurf gemacht; der Patientin wurde Schmerzensgeld zugesprochen. (Urteil des LG Itzehoe)
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