Arbeitsrecht
Die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird durch das Arbeitsrecht geregelt. Neben dem sogenannten Individualarbeitsrecht, das sich auf das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer/Arbeitgeber bezieht, umfasst das Arbeitsrecht auch das kollektive Arbeitsrecht. Dieses beinhaltet das gesamte Tarifrecht sowie das betriebliche Mitbestimmungsrecht.
Auf diesen Seiten haben wir Informationsseiten zum Arbeitsrecht für Sie zusammengestellt. Links zu Gesetzen, Urteilen und Entscheidungssammlungen folgen in Kürze.
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