Welche Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bestehen?
Bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses ergeben sich für den Arbeitgeber insbesondere folgende Rechte und Pflichten:
Arbeitgeberpflichten:
- Er muss den Bewerber über eine mögliche zukünftige Gefährdung von Löhnen und Gehältern sowie drohende Gesundheitsgefährdungen, welche die Tätigkeit mit sich bringt informieren
- Sollte das Arbeitsverhältnis nicht zustande kommen, so muss der Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen zurückgeben und einen möglichen Personalfragebogen vernichten.
- Selbstverständlich hat er über alle Informationen zu schweigen.
- Hat der Arbeitgeber zur Vorstellung aufgefordert, hat er die Vorstellungskosten (Anfahrt, Verdienstausfall, ggf. Übernachtung) zu ersetzen.
Arbeitgeberrechte: Zu beantwortende Fragen sind...
- nach Vorstrafen, wenn und soweit sie für die ausgeschriebene Stelle relevant sind (Eigentums- und Vermögensdelikte bei Kassierer, Prokurist)
- nach einer Schwerbehinderung (GdB mindestens 50%)
- nach dem Gesundheitszustand (ansteckende Krankheiten, wenn und soweit für die Stelle relevant)
- nach etwaigen Nebenbeschäftigungen
- nach Grundwehr- oder Zivildienst
- nach beruflichem Werdegang
- nach den Vermögensverhältnissen, wenn und soweit für die Stelle relevant
- nach der Gewerkschafts-, Partei- und Religionszugehörigkeit (wenn und soweit der Arbeitgeber unmittelbar und überwiegend bestimmte geistig-ideelle Zielsetzungen verfolgt)
- nach persönlichen Verhältnissen
- nach etwaigen Wettbewerbsverboten
- nach einer bevorstehende Kur (wenn der Kuraufenthalt in die Zeit des Arbeitsverhältnisses fällt)
- Fragen, wer in der Familie die Entscheidungen trifft, sind dagegen unzulässig.
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