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Welche Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bestehen?

Bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses ergeben sich für den Arbeitgeber insbesondere folgende Rechte und Pflichten:

Arbeitgeberpflichten:

  • Er muss den Bewerber über eine mögliche zukünftige Gefährdung von Löhnen und Gehältern sowie drohende Gesundheitsgefährdungen, welche die Tätigkeit mit sich bringt informieren
  • Sollte das Arbeitsverhältnis nicht zustande kommen, so muss der Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen zurückgeben und einen möglichen Personalfragebogen vernichten.
  • Selbstverständlich hat er über alle Informationen zu schweigen.
  • Hat der Arbeitgeber zur Vorstellung aufgefordert, hat er die Vorstellungskosten (Anfahrt, Verdienstausfall, ggf. Übernachtung) zu ersetzen.

Arbeitgeberrechte: Zu beantwortende Fragen sind...

  • nach Vorstrafen, wenn und soweit sie für die ausgeschriebene Stelle relevant sind (Eigentums- und Vermögensdelikte bei Kassierer, Prokurist)
  • nach einer Schwerbehinderung (GdB mindestens 50%)
  • nach dem Gesundheitszustand (ansteckende Krankheiten, wenn und soweit für die Stelle relevant)
  • nach etwaigen Nebenbeschäftigungen
  • nach Grundwehr- oder Zivildienst
  • nach beruflichem Werdegang
  • nach den Vermögensverhältnissen, wenn und soweit für die Stelle relevant
  • nach der Gewerkschafts-, Partei- und Religionszugehörigkeit (wenn und soweit der Arbeitgeber unmittelbar und überwiegend bestimmte geistig-ideelle Zielsetzungen verfolgt)
  • nach persönlichen Verhältnissen
  • nach etwaigen Wettbewerbsverboten
  • nach einer bevorstehende Kur (wenn der Kuraufenthalt in die Zeit des Arbeitsverhältnisses fällt)
  • Fragen, wer in der Familie die Entscheidungen trifft, sind dagegen unzulässig.


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