Wie berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten?
Die Kosten für anwaltlichen Rechtsbeistand entsprechen den Kosten im normalen Zivilverfahren bzw. in anderen Verfahrensordnungen.
Als Besonderheit ist zu nennen, dass die im arbeitsgerichtlichen Verfahren obsiegende Partei der ersten Instanz keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Anwaltskosten durch die Gegenseite hat. Mit anderen Worten: im arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst (= Ausschluss der Kostenerstattung). Erst im zweiten und dritten Rechtszug (Berufung, Revision) gilt dieser Ausschluss nicht mehr.
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