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Was bedeutet ein 400-EUR-Job?

400-EUR-Jobs, auch Minijobs genannt, sind geringfügige Nebenbeschäftigungen, die ein Entgelt von EUR 400 nicht übersteigen.

Im Sozialgesetzbuch wird zwischen drei Arten von Minijobs unterschieden:

  • geringfügig entlohnte Minijobs (der monatliche Verdienst liegt unter EUR 400)
  • kurzfristige Minijobs (die Beschäftigung ist in einem Kalenderjahr auf zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage befristet)
  • Minijobs in Privathaushalten

Für Sie als Arbeitnehmer sind 400-EUR-Jobs Steuer- und Abgabefrei, allerdings muss der Arbeitgeber einen Betrag für Ihre Kranken- und Rentenversicherung einzahlen. Zudem muss der Arbeitgeber Sie bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See anmelden.



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