Welche Arten von Probezeiten gibt es?
In der Praxis wird häufig bei Arbeitsverhältnissen zunächst eine Probezeit vereinbart. Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Probezeiten unterschieden:
- befristete Probearbeitsverträge: hierbei endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf der Probezeit, es bedarf also keine Kündigung. Jedoch kann der Probarbeitsvertrag nach Ablauf in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden.
- unbefristeter Arbeitsvertrag mit vorgeschalteter Probezeit: hier wird eine ausdrückliche Kündigung in der probezeit erforderlich, falls das Arbeitsverhältnis nicht über die Probezeit hinaus fortgesetzt werden soll.
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