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Was ist Teilzeitarbeit

Der Begriff der Teilzeitbeschäftigung ist im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) definiert. Hiernach gilt ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers ist, als teilzeitbeschäftigt. Ebenfalls als Teilzeitbeschäftigter wird ein Arbeitnehmer eines 400-EUR Jobs bezeichnet.


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