Welchen Inhalt und welche Wirkung hat eine Baugenehmigung?
Mit der Baugenehmigung wird bestätigt, dass dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Über das Vorliegen privatrechtlicher Hindernisse gibt sie keine Auskunft. Die Baugenehmigung wird jedoch "unbeschadet der privaten Rechte Dritter" erteilt, d.h. Nachbarn und andere Betroffene eröffnet sich auch nach der Unanfechtbarkeit der Bauerlaubnis noch die Möglichkeit eine zivilgerichtlichen Rechtsschutzes unmittelbar gegen den Bauherrn.
Mit Erteilung der Baugenehmigung ist der Bauherr berechtigt, so (und nicht anders) zu bauen, wie es die Genehmigung besagt. Die Baubehörde muss das genehmigte Vorhaben dulden, selbst wenn sie die Genehmigung später als rechtswidrig erkennt; sie kann sich allerdings von der Bindungswirkung der Genehmigung durch Rücknahme oder Widerruf befreien, muss dann aber in der Regel Entschädigung leisten.
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