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Allgemeine Informationen

Man unterscheidet allgemeines und besonderes Polizei- und Ordnungsrecht. Das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht enthält die allgemeinen Vorschriften und Grundsätze des Rechts der Gefahrenabwehr; das besondere Polizei- und Ordnungsrecht normiert die Gefahrenabwehr für bestimmte Bereiche spezialgesetzlich (z.B. gewerbepolizeiliche Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz und der Gewerbeordnung). Sofern diese speziellen Regelungen Lücken aufweisen, kann zu deren Schließung vielfach auf allgemeine polizeirechtliche Grundsätze zurückgegriffen werden.

Innerhalb des Polizei- und Ordnungsrechts unterscheidet man zwischen dem materiellen Polizei- und Ordnungsrechts, das die staatliche Aufgabe der Gefahrenabwehr und die den Behörden hierzu eingeräumten Befugnisse zum Gegenstand hat, und dem formellen Polizei- und Ordnungsrecht, das neben dem Polizei- und Ordnungsbehördenorganisationsrecht die Formen polizeilichen Handelns regelt.



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