advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de

Wie läuft ein Baugenehmigungsverfahren ab?

Im Regelfall beginnt das Genehmigungsverfahren mit der Stellung eines schriftlichen Bauantrages, dem die für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen beizufügen sind. Diese Bauvorlage muss regelmäßig von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt oder Ingenieur) unterzeichnet sein. Es sind auch die Nachbarn (Angrenzer) von der Behörde zu beteiligen, soweit zu erwarten ist, dass ihre öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange berührt werden.

Im Genehmigungsverfahren werden sowohl die bebauungs- wie auch die bauordnungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geprüft.

Das Genehmigungsverfahren endet, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, mit der Erteilung der Erlaubnis; hierfür wird ein Bauschein ausgestellt. Die Gemeinde ist, wenn sie nicht selbst Baugenehmigungsbehörde ist, von der Erteilung der Erlaubnis zu unterrichten. Je nach dem Inhalt der Genehmigung wird sie meist -schon im Hinblick auf die dann in Gang gesetzte Rechtsbehelfsfrist (Widerspruch)- auch den Nachbarn bekannt gegeben.

Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung ist in den Ländern unterschiedlich auf ein bis vier Jahre festgesetzt, kann aber auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Die Genehmigung gilt auch für und gegen den Rechtsnachfolger des Bauherrn.

Dem förmlichen Bauantrag kann eine Voranfrage vorausgehen, auf die ein Vorbescheid zu erteilen ist (sog. Bauvorbescheid). Die Voranfrage ermöglicht dem Bauwilligen, einzelne umstrittenen Fragen zur Zulässigkeit seines Bauvorhabens von der Verwaltung und ggf. auch vor den Verwaltungsgerichten verbindlich klären zu lassen, ohne hierzu die möglicherweise umfangreichen Kosten für die Ausarbeitung aller zum Bauantrag erforderlichen Unterlagen auf sich nehmen zu müssen.



Seitenanfang