Was ist erforderlich, wenn man beispielsweise sein eigenes Heim bauen, ein bereits vorhandenes abreißen oder verändern möchte?
Die Errichtung, Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch einer baulichen Anlage sowie sonstiger Anlagen oder Einrichtungen, an die baurechtliche Anforderungen gestellt werden, sind nach den Landesbauordnungen grundsätzlich genehmigungsbedürftig, d.h. man benötigt eine sog. Baugenehmigung.
In manchen Bundesländern gibt es das Verfahren der Bauanzeige; im Rahmen des Bauanzeigeverfahrens hat die Bauaufsichtsbehörde einen Monat Zeit, das Bauvorhaben zu überprüfen; wenn die Behörde bis dahin nichts unternimmt, kann der Bauwillige mit der Bauausführung beginnen. Aber: Stellt sich heraus, dass es sich um ein baurechtswidriges Vorhaben handelt, liegt es im Ermessen der Behörde, ob die dagegen einschreitet.
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