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Straßen- und Wegerecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, deren Gegenstand die dem allgemeinen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze sind. Die Bundesfernstraßen sind im Bundesfernstraßengesetz geregelt. Im übrigen richten sich die Rechtsverhältnisse an den öffentlichen Straßen, Gemeindestraßen, Landstraßen und der sonstigen öffentlichen Straßen (z.B. öffentliche Feld- und Waldwege), beschränkt-öffentliche Wege und sog. Eigentümerwege nach den Straßen- und Wegegesetzen der Länder. Nicht anwendbar ist das Straßenrecht auf Privatstraßen.



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