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Allgemeine Unterteilung des Verwaltungsrechts

Man unterscheidet zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Verwaltungsrecht.

Das allgemeine Verwaltungsrecht hat die für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung geltenden Regeln zum Gegenstand (z.B. die Verwaltungsorganisation; den Erlass und die Rücknahme von Verwaltungsakten (s.o.); das Verwaltungsverfahren einschließlich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens).

Das besondere Verwaltungsrecht gliedert sich in zahlreiche Fachgebiete. Im folgenden werden zur Veranschaulichung nur einige Fachgebiete mit einer kurzen Darstellung, welche Bereiche sie umfassen, genannt.



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