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Raumordnungs- und Landesplanungsrecht

In der Bundesrepublik besteht laufend Bedarf an Flächen für öffentliche und private Vorhaben verschiedenster Art. Flächen werden benötigt für Wohnungsbau und Verkehrsanlagen, für die Gewinnung von Bodenschätzen, für Anlagen der Energieerzeugung und -Verteilung, für Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Krankenhäuser, Schulen und Sportanlagen usw..

Die Idee einer staatlichen Gesamtkonzeption für die Entwicklung des Staatsgebietes ist ohne rechtliche Grundlagen und ohne effizientes rechtliches Instrumentarium nicht möglich. In der Bundesrepublik gibt es deshalb das Raumordnungsrecht, das sich in zwei Regelungskomplexe einteilen lässt: Das Raumordnungsrecht des Bundes und das Landesplanungsrecht.



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