Umweltrecht
Definieren lässt sich das Umweltrecht als die Gesamtheit aller umweltschützenden Normen. Dabei sind unter Umwelt die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen zu verstehen. Hierunter fallen insbesondere Wasser, Boden, Luft, Sonne, Tier- und Pflanzenwelt. Umweltrechtsvorschriften finden sich in allen herkömmlichen Rechtsbereichen. Unterteilen lässt sich das Umweltrecht in:
- Öffentliches Umweltrecht
- Privates Umweltrecht
- Umweltstrafrecht
- Internationales Umweltrecht (Europäisches Umweltrecht und Umweltvölkerrecht)
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