Kommunalrecht
Zum Kommunalrecht gehören die Rechtsgrundsätze, die sich generell mit der Rechtsstellung, der Organisation, den Aufgaben sowie den Handlungsformen der kommunalen Körperschaften befassen.
Kommunale Körperschaften ist ein Oberbegriff für Gemeinden, Landkreise, Kommunalverbände und weitere Organisationsformen, insbesondere kommunale Zweckverbände. Es gibt kein einheitliches, für die Bundesrepublik Deutschland geltendes Kommunalrecht. Dieses Recht besteht vielmehr aus einer Vielfalt landesrechtlicher Regelungen.
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