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Schulrecht

Der Begriff bezeichnet die Gesamtheit der rechtlichen Bestimmungen, die sich auf das Schulwesen beziehen. Hierzu gehören insbesondere Regelungen über die Organisation (Aufbau und Gliederung) des Schulwesens, seine Finanzierung, die Regelungen über die Schulaufsicht und -Verwaltung und die Regelung der Rechtsbeziehungen der am Schulverhältnis Beteiligten. Nicht zum Schulwesen gehören bspw. beamtenrechtliche Regelungen für Lehrer (diese gehören zum öffentlichen Dienstrecht).



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