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Öffentliches Dienstrecht

Die Ausführung der staatsleitenden Beschlüsse und die Wahrnehmung der regelmäßig anfallenden Aufgaben des Staates ist das Arbeitsgebiet der "Angehörigen des öffentlichen Dienstes". Angehöriger des öffentlichen Dienstes" ist, wer im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines Verbandes von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts steht (Beamte, Angestellte, Arbeiter).

Informationen zum öffentlichen Dienstrecht (Beamtenrecht) 



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