advoprax AG
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Verspätete Abfertigung des Gepäcks

Wenn Gepäckstücke mehr als einen Tag verspätet ausgeliefert werden, besteht ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Außerdem darf die nötigste Ausstattung auf Kosten des Reiseveranstalters angeschafft werden.

Beweissicherung: schriftliche Bestätigung der verspäteten Abfertigung bei der Reiseleitung, Belege und Rechnungen für die gekaufte Ausstattung

Abhilfe durch Reiseveranstalter:
keine

Minderungsquote: 5-30 % des Tagesreisepreises pro Tag ohne Gepäck je nach Verspätung und Umfang der vermisste Gepäckstücke, Ersatz der Kosten für die nötigste Ausstattung


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