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Flugverspätung

Bei einer Verspätung von bis zu vier Stunden im Charterflugverkehr besteht für den Reisenden kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Entschädigung. Erst bei Verspätungen über 4 Stunden hinaus besteht im Einzelfall ein Anspruch auf Minderung des Reisespreises.

Beweissicherung: andere Reisende als Zeugen, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung und der Fluggesellschaft

Abhilfe durch Reiseveranstalter: keine

Minderungsquote: für jede Stunde Warten über 4 Stunden hinaus 5 % des Tagesreisepreises


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