advoprax AG
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Mangelhafte Reisebusausstattung

Abweichungen von der Ausstattung eines Reisebusses zu der bei der Buchung oder im Katalog versprochenen Ausstattung (z.B. fehlende Klimaanlage), berechtigen zur Minderung des Reisepreises.

Beweissicherung:
andere Reisende als Zeugen, Photos, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung

Abhilfe durch Reiseveranstalter: Stellung eines Ersatzbusses mit angemessener Ausstattung

Minderungsquote:
5-15 % des Reisepreises je nach Ausstattungsmangel


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