Verlegung des Flugs
Werden die Hin- und Rückflugzeiten so verlegt, daaa Ihnen mehr als zwei Urlaubstage verloren gehen, dann besteht ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Bei einer Flugverschiebung um wenige Stunden besteht dagegen ein solcher Anspruch nicht, auch wenn diese Änderung kurzfristig mitgeteilt wird.Beweissicherung: ursprüngliche Flugscheine, schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung
Abhilfe durch Reiseveranstalter: Rücknahme der Flugverlegung
Minderungsquote: mindestens Tagespreise für die verlorenen Urlaubstage
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