advoprax AG
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Wie entsteht ein Urheberrecht an Werken?

Ein Urheberrecht entsteht generell bereits durch den Vorgang der Schöpfung eines schutzfähigen Werkes. Voraussetzung für die Schutzfähigkeit ist, dass sich die Werke durch ihre individuelle Eigenart von alltäglichen Produkten geistiger Tätigkeiten abheben. Folgende Voraussetzungen muss ein Werk erfüllen, damit es als geschützt gelten kann:

  • das Werk ist ein Original
  • das Werk wurde von einer Person geschaffen
  • das Werk ist nicht von trivialer Natur
  • das Werk muss einen gewissen Umfang aufweisen


Demnach ist zu beachten, dass eine einfache Internet-Seite unter normalen Bedingungen nicht schutzfähig ist.

Der Urheber eines Werkes wird Inhaber des Urheberrechts, unabhängig davon, ob er das Werk durch einem Dritten als Auftraggeber erstellen lässt. Werden Internet-Seiten von einem professionellen Ersteller von Internet-Seiten angefertigt, ist es angeraten, sich von diesem eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben zu lassen, dass die erstellten Internet-Seiten keine Urheberrechte verletzen.



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