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Startseite Rechtsinformationen Internet- und Online-Recht Informationen zum Schutz von Urheberrechten auf Internet-Seiten Welche Gesellschaften übernehmen in Deutschland die Verwertung von Urheberrechten?

Welche Gesellschaften übernehmen in Deutschland welche Verwertungsrechte?

Da der Urheber eines Werkes praktisch aus organisatorischen wie wirtschaftlichen Gründen in der Regel nicht in der Lage sein wird, seine Rechte weltweit wahrzunehmen, stehen in Deutschland Verwertungsgesellschaften zur Verfügung, denen treuhänderisch die Rechteverwertung vom Urheber übertragen werden kann. Folgende Gesellschaften sind dabei insbesondere zu nennen:

  • GEMA: Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte und mechanische Vervielfältigungsrechte, Rechtevergabe von Kompositionen, Textdichtung und Musikwerken von Musikverlagen
  • GVL: Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH, Rechtevergabe von CD- und Schallplattensendung, Sendung von Videoclips und der öffentlichen Wiedergabe von Tonträgern und Sendungen
  • VG WORT: Verwertungsgesellschaft Wort für Schriftsteller, Journalisten u.ä.
  • VG BILD-KUNST: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, Rechtevergabe von Bildern und Kunst
  • VFF: Verwertungsgesellschaft für Film und Fernsehgesellschaften mbH, Rechtevergabe von selbständigen Filmeherstellern und Fernsehauftragsproduzenten
  • VGF: Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH, Rechtevergabe von Filmherstellern und Filmurhebern
  • GWFF: Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH, Rechtevergabe im Bereich des erotischen und pornographischen Films
  • GÜFA: Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH, Rechtevergabe im Bereich der Filmaufführung


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