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Startseite Rechtsinformationen Internet- und Online-Recht Informationen zum Schutz von Urheberrechten auf Internet-Seiten Welche Bestandteile von Internet-Seiten können dem Urheberrecht unterliegen?

Welche Bestandteile von Internet-Seiten können dem Urheberrecht unterliegen?

Bei der Erstellung von Internet-Seiten werden häufig Elemente verwendet (Texte, Bilder, Grafiken oder Musik), die nicht vom Eigentümer der Seiten selbst erstellt oder gestaltet wurden, sondern von Dritten, die Urheberrechte an diesen Elementen besitzen können. Auch eine unbeabsichtigte Verletzung der Urheberrechte kann Klagen auf Schadenersatz oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

Bezüglich Internet-Seiten können folgende Elemente dem Urheberschutz unterliegen:

  • Internet-Seiten, die sich als wissenschaftliche oder technische Darstellung bezeichnen lassen (z.B. Forschungsergebnisse)
  • Internet-Seiten, die als Computerprogramme Verwendung finden (z.B. Online-Währungsrechner)
  • Internet-Seiten, die als Datenbanken genutzt werden (z.B. Online-Wörterbücher)
  • optische Gestaltung von Internet-Seiten
  • Aufbau, Verknüpfung und Anordnung der Internet-Seiten untereinander

Zudem können folgende Gestaltungselemente von Internet-Seiten dem Urheberschutz unterliegen:

  • Sprach- und Schriftwerke (z.B. Abdruck von Auszügen aus Büchern)
  • Werke der bildenden Kunst (z.B. Bilder)
  • Fotos und Lichtbilder
  • Filmsequenzen
  • Pläne, Skizzen und Zeichnungen
  • Sammlungen von Links und Internet-Adressen

 

 



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