Was ist urheberschutzrechtlich erlaubt, was nicht?
Im einzelnen sind folgende Fälle urheberschutzrechtlich besonders zu beachten:- Fremde Markenzeichen oder Logos: Die Verwendung in Internet-Seiten ist möglich, soweit aus dem Zusammenhang heraus klar wird, dass es sich um ein fremdes Firmenzeichen handelt. Enthält das Markenzeichen oder Logo die Zeichen ™, ® oder ©, so sind diese mit zu veröffentlichen.
- Beiträge aus geschlossenen Newsgruppen oder privaten E-Mails: Diese Beiträge dürfen nur mit Genehmigung des Autors auf Internet-Seiten aufgenommen werden, da sie nur für die Teilnehmer der geschlossenen Newsgroup oder eine bestimmte Person bestimmt waren und nicht für eine Präsentation im weltweiten Internet.
- Einbindung von Nachrichten von Online-Nachrichtendiensten: Soweit nur die Nachricht an sich, jedoch nicht ein Nachrichtenbericht oder sogar ein Kommentar eingebunden wird, erscheint dieses urheberrechtlich als unproblematisch und bedarf nicht einer Genehmigung durch den Online-Nachrichtendienst.
- Privater Download von Internet-Seiten: Zu privaten Zwecken ist ein solches Download erlaubt, jedoch nur um die Internet-Seiten zu lesen, nicht um Teile der Seiten in eigene Seiten zu kopieren.
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