Schmerzensgeld
Ist jemand bei einem Unfall verletzt worden, kann er Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Der Schmerzensgeldanspruch ist grundsätzlich verschuldensabhängig. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art und Umfang der Verletzungen und dem Heilungsverlauf sowie etwaigem Mitverschulden des Verletzten.
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