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Mietwagenkosten

Wird man unverschuldigt in einen Unfall verwickelt, kann der Geschädigte, sofern er auf ein Fahrzeug angewiesen ist, einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn die Kosten des Mietwagens werden nicht immer in voller Höhe von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Beispielsweise bieten Mietwagenverleiher häufig einen sogenannten "Unfallersatztarif" an, der jedoch weit über dem Normaltarif liegt. Vorteil des Unfalltarifs ist grundsätzlich, dass keine Kosten vorgestrecket werden müssen und keine Kaution gezahlt werden muss. Laut eines aktuellen Urteils sind die Haftpflichtversicherungen jedoch nicht dazu verpflichtet, diesen höheren Tarif zurückzuerstatten. Geschädigte sollten sich mehrere Angebote einholen, um einen Vergleich über die zu wählenden Normaltarife zu haben.

Des weiteren ist bei der Auswahl des Mietwagens Vorsicht geboten - ersetzt werden müssen lediglich die Kosten für eine gleichwertige Wagenklasse.

Zudem ist abzuwägen, wieviel Kilometer täglich mit dem Mietwagen gefahren werden, und ob im Zweifelsfall (z.B. bei täglichen 10km) die Nutzung eines Taxis nicht günstiger ist als die eines Mietwagens.

Im Zweifelsfall kann ein Anruf bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung helfen, die im Normalfall Auskunft über die von ihr erstattungsfähigen Kosten geben kann.



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