Anwaltskosten
Die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung ist zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten als Sachfolgeschaden verpflichtet, sofern der Unfallgegner den Unfall verursacht hat.
Ebenso besteht die Möglichkeit eine Verkehrsrechtschutzversicherung abzuschließen, um im Falle einer gerichtlichen Klärung der Unfallschuld die Kosten für einen Anwalt ersetzt zu bekommen.
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