advoprax AG
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Wie kann Reisemängeln abgeholfen werden?

Stellen Sie nach Antritt der Reise fest, dass die Leistungen des Reiseveranstalters nicht den gebuchten und im Reisevertrag zugesicherten Leistungen entsprechen, können sie vom Reiseveranstalter oder seinem Ansprechpartner vor Ort Abhilfe verlangen. Damit hat der Reiseveranstalter dafür zu sorgen, dass seine Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden und eventuelle Reisemängel unverzüglich beseitigt werden. Erfolgt keine Abhilfe innerhalb einer vom Reisenden festgesetzten Frist, weigert der Reiseveranstalter sich oder besteht ein besonderes Interesse des Reisenden an sofortiger Abhilfe, kann der Reisende auf Kosten des Veranstalters auch selbst Abhilfe schaffen.


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