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Wie werden Reklamationen vom Reiseveranstalter weiterbearbeitet?

Nach Eingang der Reklamation beim Reiseveranstalter bekommen Sie von diesem in aller Regel einen Zwischenbescheid, der den Eingang Ihres Schreibens bestätigt und darauf verweist, dass Ihre Angelegenheit überprüft wird und der Reiseveranstalter nach Abschluss seiner Prüfung auf Sie zurückkommt. Sollte nach ca. 4-6 Wochen immer noch keine Stellungnahme des Reiseveranstalters zu Ihrer Reklamation vorliegen, ist es Zeit den Reiseveranstalter mündlich ggf. auch schriftlich zu erinnern.

Solange der Reiseveranstalter sich mit Ihrer Reklamation beschäftigt, wird die gesetzliche Verjährungsfrist von nur 6 Monaten ab Reisende unterbrochen. Sie beginnt erst dann wieder zu laufen, wenn der Reiseveranstalter Ihre Ansprüche oder einen Teil davon zurückweist. Die Frist läuft auch dann noch weiter, wenn sie oder Ihr Anwalt mit dem Reiseveranstalter noch weitere umfangreiche Korrespondenz führen.

Wenn der Reiseveranstalter Ihre Ansprüche zurückweist ist es, um die Verjährungsfrist zu wahren, angeraten baldmöglichst zu entscheiden, ob Sie einen Anwalt einschalten und ggf. Ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen.

Für eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen dabei gerne zur Verfügung. Bei Vorlage der Reiseunterlagen und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten für den Fall aussehen, dass Sie Ihr Recht gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen wollen.


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