advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

Agnesstr. 22+34
44791 Bochum

Telefon 0234-9586526
Telefax 0234-9586527
E-Mail: mail@advoprax.de

Wie sollten Beweismittel gesichert werden?

Damit Sie Ansprüche aufgrund von Reisemängeln gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen können, sind Sie verpflichtet ggf. vor Gericht die tatsächliche Existenz sowie Art und Umfang der Mängel zu beweisen. Als Reisender sind Sie darüber hinaus nicht nur für die behaupteten Reisemängel, sondern auch für die Reklamation der Mängel vor Ort, das Abhilfeverlangen und die Fristsetzung beweispflichtig. Folgende Punkte sind daher bei der Beweissicherung besonders zu beachten:
   
  • Form der Beweismittel: Als Beweismittel kommen besonders Photos, Videoaufnahmen, Adressen von Mitreisenden als Zeugen, Hotelprospekte, aber auch Beschreibungen der Mängel u.ä. in Betracht.
  • Wahl von Zeugen: Besonders Familienangehörige, aber auch andere Mitreisenden besitzen vor Gericht nicht die gleiche Glaubwürdigkeit wie andere Reisende. Dieser Umstand sollte bei der Wahl von Zeugen beachtet werden.
  • Zeugenaussage: Es ist wichtig, dass die Zeugen auch das bestätigen können, was Sie reklamiert haben. Dies bedeutet, dass sie das, wozu sie aussagen sollen, auch selbst unmittelbar gesehen oder gehört haben. Keinen Wert hat es, wenn Zeugen zwar bestätigen können, welche Mängel ihr eigenes Hotelzimmer aufwies, aber nie persönlich die Mängel in Ihrem Zimmer begutachtet haben.
  • Ausländische Zeugen: Eine Vernehmung ausländischer Zeugen vor deutschen Gerichten gestaltet sich erfahrungsgemäß schwierig. Eine solche Vernehmung kann den Rechtsstreit ganz erheblich bis zu Jahren in die Länge ziehen.


Seitenanfang