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Was ist von Abfindungsvereinbarungen zu halten?

Um den Kundenservice zu verbessern, erledigen einige Reiseveranstalter Reklamationen bereits am Urlaubsort. Eine solche Abwicklung hat den Vorteil, dass sie unbürokratisch und schnell ist, jedoch ist bei einer Abfindungsvereinbarung am Urlaubsort zu beachten, ob der Ausgleich, der Ihnen für die Hinnahme von Mängel angeboten wird, auch angemessen ist.

Mit einer Abfindungsvereinbarung verbundene Verzichtserklärungen sollten nur unterschrieben werden, wenn Sie wirklich überzeugt sind, dass ein Mangel durch eine angemessene Gegenleistungen abgegolten wurde. Rechtlich fraglich ist zudem, inwieweit solche Erklärungen die der Reisende am Reiseort unterschreibt, überhaupt rechtswirksam sind. Es ist allerdings davon auszugehen, dass eine solche Verzichtserklärung vom Gericht anerkannt wird, wenn die Reisemängel und der dafür gewährte Ausgleich nicht in völligem Missverhältnis zueinander stehen.


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