advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

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Wann greift der Versicherungsschutz?

Die Reisegepäckversicherung versichert Ihr Reisegepäck bei folgenden Vorfällen:
  • bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und vorsätzlicher Sachbeschädigung Dritter
  • bei Verlust, jedoch nicht bei Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen. Ersetzt werden im Verlustfall nur maximal 10% der Versicherungssumme bzw. nicht mehr als 500 DM je Versicherungsfall
  • bei Unfall (Autounfall o.ä.)
  • bei bestimmungswidrig einwirkendem Wasser (z.B. durch Regen- oder Schnee) sowie bei Naturgewalten (Lawinen, Steinschlag, Brand, Blitzschlag oder Explosion)
  • bei fahrlässigem Verhalten Dritter (z.B. Beschädigung Ihres Koffers)

Nicht versichert ist der Reisende dagegen in folgenden Fällen:
  • bei höherer Gewalt (Bürgerkrieg, Erdbeben o.ä.)
  • bei Beschlagnahme von Gegenständen durch Zoll, Polizei oder ähnlichen Behörden
  • bei Schäden durch Mangelhaftigkeit des Gepäcks (z.B. Koffer wird unbenutzbar durch Verschleiß)
  • beim Zelten oder Campen, außer Sie schließen eine Sonderversicherung ab


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