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Was wird als Reisegepäck versichert?

Folgende Gegenstände sind in der Regel als Reisegepäck versichert:
    
  • persönlicher Reisebedarf: Alle Gegenstände, die Sie subjektiv für Ihre Reise benötigen. Darunter fallen auch Gastgeschenke, jedoch keine Sachen des beruflichen oder gewerblichen Bedarfs (z.B. Notebooks)
  • auf der Reise erworbene Sachen (Souvenirs u.ä..): Reiseandenken sind ebenfalls versichert, jedoch nur bis zu einer Höhe von maximal 10 % des Versicherungsschadens und bis zu einem Wert von nicht mehr als 500 DM je Versicherungsfall. Antiquitäten oder Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert sind dagegen nicht versichert
  • Sachen, die sich bereits in einer Ferienwohnung oder dem Hotelzimmer befinden: Diese Gegenstände sind nur versichert, wenn Sie aus der Urlaubsunterkunft entfernt werden, nicht jedoch, wenn sie in der Unterkunft einen Schaden erleiden
  • Fahrräder, Falt- und Schlauchboote und andere Sportgeräte: Diese Art Gegenstände einschließlich Zubehör sind nur bei Schadensfällen versichert, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch verursacht worden sind. Wird Ihr Fahrrad beim Fahren beschädigt, ist es nicht versichert. Haben Sie es aber abgestellt und es erleidet einen Schaden, greift die Versicherung
  • Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate einschließlich Zubehör: Aufgrund des hohen Wertes dieser Gegenstände sind diese nur für den Fall versichert, dass sie bestimmungsgemäß getragen bzw. benutzt oder im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt und mitgeführt werden. Dabei ist beim Tragen und Benutzen dauernder Körperkontakt zumindest jedoch Blickkontakt erforderlich! Schon kurzfristige Unterbrechungen (Weglegen der Fotokamera an einen nicht einsehbaren Ort während eines Cafebesuches) beenden den Versicherungsschutz. Versichert sind derartige Gegenstände auch dann, wenn Sie im verschlossenen Hotelzimmer aufbewahrt werden. Besonders wertvolle Gegenstände (Schmucksachen und Gegenständen aus Edelmetall) erfordern jedoch für die Aufbewahrung zum Erhalt des Versicherungsschutzes einen Hotelsafe
  • Ausweispapiere: Von der Versicherung ersetzt werden auch Ausweispapiere.

Die folgenden Sachen werden jedoch in der Regel von den Versicherungen nicht umfasst:
  • Geld, Wertpapiere sowie Brillen, Kontaktlinsen und andere medizinische Hilfsmittel: Von der Versicherung wird nicht ersetzt der Verlust von Geld, Wertpapieren, Fahrkarten, Urkunden und Dokumenten aller Art, außer Ausweispapieren. Weiterhin sind nicht versichert: Antiquitäten, Kunst- und Liebhabergegenstände. Auch für verlorengegangene Kontaktlinsen und medizinische Hilfen (Prothesen, Gebisse u.ä.) bekommen Sie aus der Reisegepäckversicherung keinen Ersatz. Ausnahme: Brillen.


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