advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

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Was bezahlt die Versicherung im Schadensfall?

Bei Verlust oder Zerstörung von Gegenständen zahlt die Reisegepäckversicherung nur für den Zeitwert der Sachen, nicht den Betrag, der für eine Neubeschaffung der Gegenstände aufgebracht werden muß.

Bei bestimmten Gegenständen werden Schäden wie folgt ersetzt:
  • Beim Verlust von Ausweispapieren erhalten Sie nur die amtlichen Gebühren erstattet, sonst nichts (z.B. keine Fahrtkosten zu den Ämtern)
  • Schäden an Pelzen, Schmucksachen, Edelmetallgegenständen sowie an Foto- und Filmapparaten einschließlich Zubehör werden im Versicherungsfall mit höchstens 50 % der Versicherungssumme ersetzt
  • Schäden an Geschenken und Reiseandenken, die auf der Reise erworben wurden, werden mit höchstens 10 % der Versicherungssumme, höchstens jedoch 500 DM je Versicherungsfall ersetzt
  • Bei Filmen sowie Ton- und Datenträgern wird nur der Materialwert ersetzt


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