advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße

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Wie geht man im Schadensfall vor?

Kommt es zu einem Schaden, für den die Reisegepäckversicherung eintreten soll, müssen Sie unbedingt folgende Regeln beachten, damit der Versicherer nicht von seiner Leistung frei wird:

  • Jeden Schadensfall unverzüglich dem Versicherer anzeigen. Nicht erst nach Rückkehr aus dem Urlaub!
  • Gegebenenfalls müssen Sie am Reiseort Ersatzansprüche gegen Dritte (Transportunternehmen, Hotel o.ä.) form- und fristgerecht gelten machen und den Schaden ebenfalls bei diesen anzeigen. Schriftliche Bescheinigungen solcher Anzeigen müssen dem Versicherer vorgelegt werden.
  • Außerdem müssen Sie dem Versicherer bei der Aufklärung des Schadensfalles behilflich sein. Dazu gehört insbesondere das Einreichen von sämtlichen Belegen, mit denen Sie Grund und Höhe des Schadens beweisen können (Reparaturkosten, Rechnungen von Wiederbeschaffungen oder beschädigten Gegenständen, Liste über Reisegepäck)
  • Schäden, die aufgrund von strafbaren Handlungen (Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung) verursacht wurden, müssen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet werden. Die Meldung bei der Polizei muss der Versicherung in schriftlicher Form vorgelegt werden.
  • Haben Sie den Verlust eines Gegenstandes zu beklagen, lassen sie sich eine Nachforschung nach dem Gegenstand vom Fundbüro - oder falls nicht vorhanden - vom Hotel schriftlich bescheinigen.
  • Um den weiteren Ablauf der Angelegenheit mit der Versicherung zu klären, setzen Sie sich nach dem Urlaub erneut mit dem Versicherer in Verbindung.


Ist die Versicherung nicht bereit einen Schaden zu ersetzen, können Sie innerhalb von 6 Monaten danach beim zuständigen Gericht klagen. Wird diese Frist versäumt, wird das Versicherungsunternehmen von seiner Leistung frei.

Für eventuellen rechtlichen Rat und Hilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei Vorlage der Reiseunterlagen und einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes kann schon in einer ersten anwaltlichen Beratung geklärt werden, wie die Erfolgsaussichten für den Fall aussehen, dass Sie Ihr Recht gegenüber dem Reiseversicherer geltend machen wollen.



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