Was ist grundsätzlich beim Domain-Namen-Recht zu beachten?
Im Grundsatz gilt: Derjenige der zuerst einen Domain-Namen beantragt, erhält auch das Recht auf diesen Namen. Für eine rechtliche Auseinandersetzung über das Gebrauchsrecht von Domain-Namen ist nicht entscheidend, ob ein Domain-Name auch im Internet verwendet wird.
Da Internet-User, die einen Domain-Namen anwählen, dessen Bestandteil ein Unternehmenszeichen ist, davon ausgehen, dass sie unter dem Namen das dem Unternehmenszeichen entsprechende Unternehmen erreichen, wird eine Registrierung eines solchen Namens von anderen als dem entsprechenden Unternehmen rechtlich nicht als zulässig anerkannt.
Die Reservierung einer Domain allein zu dem Zweck, einen anderen an der Nutzung des Domain-Namens zu hindern, wird rechtlich als sittenwidrig angesehen. In einem solchen Fall besteht ein Anspruch auf die Freigabe des entsprechenden Domain-Namens.
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