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Wie verhält sich das Domain-Namen-Recht bei Konkurrenzunternehmen?

Die Verwendung eines Domain-Namens, der mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung eines Konkurrenten identisch ist und mit dem Ziel der wettbewerblichen Vorteilsnahme durchgeführt wird, ist als unlauter anzusehen und wird rechtlich als wettbewerblicher Verstoß gewertet. Von einer derartigen Verwendung eines Domain-Namens ist unter folgenden Gesichtspunkten auszugehen:

Der verwendete Domain-Name wird als kennzeichenmäßiger Hinweis auf ein bestimmtes Konkurrenzunternehmen verstanden, dass den Domain-Namen jedoch nicht registriert hat.
Durch die Verwendung des Domain-Namens wird eine Verwechselungsgefahr zu dem Konkurrenzunternehmen hergestellt.
Der Domain-Name wurde mit der Absicht gewählt eine Verwechselung oder Behinderung zu Lasten des Konkurrenzunternehmens zu erreichen.
Wenn zwei Konkurrenzunternehmen aufgrund eines örtlich begrenzten Schutzbereiches oder einer wettbewerblichen Gleichstellungslage sich auf dasselbe Kennzeichenrecht berufen, ist davon auszugehen, dass demjenigen die Rechte an einem Domain-Namen zustehen, der diesen zuerst erworben hat.

 



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