Wie lange darf eine Probezeit dauern?
Die Probezeit dauert meist sechs Monate. Mangels gesetzlicher Regelungen gilt der allgemeine Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Danach kann bei einfacheren Tätigkeiten von einer dreimonatigen Dauer ausgegangen werden. Bei schwierigen Tätigkeiten können in Ausnahmefällen bis zu neun Monate vereinbart werden. Bei Ausbildungsverhältnissen gilt eine maximale Probezeit von drei Monaten. Gelegentlich bestehen auch tarifvertragliche Regelungen, die vorrangig oder ergänzend zu beachten sind.
Unverhältnismäßig ist die Vereinbarung eines Probearbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitnehmer zuvor im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses beschäftigt wurde. Eine andere Beurteilung ist möglich, wenn die neue Tätigkeit ein geändertes Aufgabenfeld beinhaltet.
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