Welcher Urlaubsanspruch besteht während der Probezeit?
Abweichend zum "normalen" Arbeitsverhältnis entsteht ein Anspruch auf Urlaub sowie ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Auch der Urlaubsanspruch ist an Wartezeiten gebunden. Der volle Anspruch wird erst nach sechs Monaten erworben.Seitenanfang
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