Welche Sozialhilfeleistungen können Behinderte vom Sozialamt erhalten?
Das Bundessozialhilfegesetz bestimmt, dass Hilfe zum Lebensunterhalt und in besonderen Lebenslagen immer dann gewährt werden muss, wenn der Patient sich nicht selbst helfen kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Insgesamt reichen die Hilfen von der ärztlichen Behandlung, einschließlich notwendiger Kuren, über die Versorgung mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln bis hin zur Hilfe bei der Beschaffung einer behindertengerechten Wohnung.
Zu beachten ist, dass die Sozialhilfe erst dann gewährt werden kann, wenn dem Träger der Sozialhilfe oder den beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen. Für einen zurückliegenden Zeitraum können grundsätzlich keine Kosten übernommen werden. Bevor ein Patient also ein Hilfsmittel, eine Kur oder andere Maßnahmen beanspruchen kann, muss daher die Kostenzusage des Sozialamtes vorliegen.
Die Inhalte dieser Seite wurden mit freundlicher Genehmigung von RA Michael Baczko den Internet-Seiten der Kanzlei Baczko & Bausch entnommen.
Sozialrecht RA Baczko
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