Welche besonderen Rechte besitzen Behinderte im Arbeitsleben?
In folgenden Bereichen bestehen besondere Rechte im Arbeitsleben für Behinderte:
- Kündigungsschutz: Schwerbehinderten kann das Arbeitsverhältnis, vorausgesetzt es hat mindestens sechs Monate bestanden, nur mit Zustimmung der Hauptfürsorgestelle gekündigt werden. Dieser verbesserte Kündigungsschutz tritt bereits mit Abgabe des (formlosen) Antrags auf Anerkennung eines GdB ein.
- Zusätzlicher Urlaub: Mit der Anerkennung des Schwerbehindertenstatus entsteht ein zusätzlicher Urlaubsanspruch von fünf Tagen, jedoch ohne zusätzliches Urlaubsentgelt.
- Arbeitszeit und Arbeitsplatz: Bei der Regelung der Arbeitszeit und der Gestaltung des Arbeitsplatzes muß der Arbeitgeber auf die Bedürfnisse des schwerbehinderten Arbeitnehmers Rücksicht nehmen. Auf Verlangen ist dieser von Mehrarbeit freizustellen.
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